Exkommunikation (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Exkommunikation
E. war in der frühen Kirche der Ausschluss von Sündern aus der christlichen Gemeinschaft u. von der Eucharistiefeier während einer Periode öffentlicher Buße (Kirchenbuße), zumeist unter der Aufsicht von Bischöfen, welche auch die Namen der wegen Häresie (Ketzer, Ketzerei) Exkommunizierten öffentlich bekanntgaben. Die Eucharistie wurde ihnen in der Hoffnung verweigert, sie würden ihre ketzerischen Ideen aufgeben, bereuen u. Buße tun, um die Absolution zu erhalten.
Im 5. Jh.
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.exkommunikation
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