Fähre, Fährenrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Fähre, Fährenrecht
Als Fähre (mhd.: vere; bayr.: urfar) wird, unabhängig von seiner Größe oder technischen Konstruktion, ein Fahrzeug bezeichnet, das unter nautischer Leitung eines Fährmanns (ferge; ahd.: fario, ferio; mhd.: ver, vere, verje) dem Übersetzen (fareja) über einen Strom oder See dient. Das Recht, eine Fähre zu betreiben (Fährgerechtigkeit, Fährgerechtsame) war in früherer Zeit häufig mit dem Eigentum an einem bestimmten [...]
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