Fahrlässigkeit (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Fahrlässigkeit

Das geltende deutsche Privatrecht versteht unter F. nach der Legaldefinition des § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. F. setzt danach die Vorhersehbarkeit u. die Vermeidbarkeit des Verletzungserfolgs voraus. Ob F. vorliegt, ist im PrR unter Zugrundelegung eines objektiv-abstrakten Sorgfaltsmaßstabs, im StrafR nach stärker subjektiv-individuellen Kriterien zu ermitteln.

Unterschieden werden zwei Arten von F.: die bewusste

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.fahrlaessigkeit

Verweise

Fahrlässigkeit verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB); Allgemeinen Landrecht; Bürgerliches Gesetzbuch; Constitutio Criminalis Carolina; Delikts; deutsche Privatrecht; Erfolgshaftung; Flucht; Gierke; Jhering; kanonischen Recht; Kohler; Österreich; peinliche Strafen; Preußen; Schadensersatz; Strafe, Strafrecht; Ungefährwerke;

Schlagwörter

Dem Stichwort Fahrlässigkeit sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bürgerliches Recht; Privatrecht; Strafe und Strafrecht; Zivilrecht;

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Artikel Fahrlässigkeit

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