Fallrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Fallrecht
F. ist die Summe von Gerichtsentscheidungen, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus Wirkung entfalten. Es steht damit im Gegensatz zu Gesetzes-, Gewohnheitsrecht u. wiss. Recht. Sinnvollerweise unterscheidet man zwischen dem Beitrag des F. zur dt. Rechtsentw. u. dem Problem seiner Bindungswirkung; zudem bietet sich ein Vergleich mit der Rolle des F. im common law (Englisches Recht) an.
I. Bedeutung für die RechtsentwicklungIn der dt. Rechtsentw. hat F. eine
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