Familie, Familienrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Familie, Familienrecht
1. Der Begriff Familie (F.) (von lat. Familia) hat sich seit dem 16. Jh. im Dt. eingebürgert. Er bezeichnete die (erbberechtigten) Verwandten, aber auch (anstelle von haus bzw. weib und kind) die familiäre Haushalts- u. Wirtschaftsgemeinschaft, bestehend aus den unter einem Dach lebenden, durch Ehe u. Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen einschließlich des Gesindes u. der Dienerschaft. Im 19. Jh. werden die Beziehungen zwischen Personal u. dem Hausherrn als [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.familie_familienrecht
Verweise
Familie, Familienrecht verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwörter
Dem Stichwort Familie, Familienrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte