Familie, Familienrecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Familie, Familienrecht

1. Der Begriff Familie (F.) (von lat. Familia) hat sich seit dem 16. Jh. im Dt. eingebürgert. Er bezeichnete die (erbberechtigten) Verwandten, aber auch (anstelle von haus bzw. weib und kind) die familiäre Haushalts- u. Wirtschaftsgemeinschaft, bestehend aus den unter einem Dach lebenden, durch Ehe u. Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen einschließlich des Gesindes u. der Dienerschaft. Im 19. Jh. werden die Beziehungen zwischen Personal u. dem Hausherrn als [...]

Verweise

Familie, Familienrecht verweist auf folgende Stichwörter

Absolutismus; Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch; Allgemeines Landrecht; Aufklärung; Bürgerliche Gesetzbuch; Bundesrepublik Deutschland; Code Civil; Consensus facit nuptias; Corpus Iuris Canonici; Corpus Iuris Civilis; Deutschen Demokratischen Republik; Ehe; eheliches Güterrecht; Familia; Gesindes; Gleichberechtigung der Geschlechter; Gleichheit; Grundgesetz; Hagestolze; Hausgemeinschaft; Kind; Liberalismus; Munt, Muntwalt; Nationalsozialismus; Nationalsozialistisches Recht; Verwandtschaft; Weimarer Reichsverfassung; Zölibats;

Schlagwörter

Dem Stichwort Familie, Familienrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Ehe; Familienrecht; Herrschaft;

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