Faustrecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Faustrecht

Das seit dem 15. Jh. belegte Wort beschreibt Formen der Eigenmacht, der gewaltsamen Austragung eines Rechtskonflikts außerhalb gerichtsförmiger Verfahren. Als Synonym ist der Ausdruck „KolbenR“ überliefert. Das Wort F. diente vor allem im 18. u. 19. Jh. der Kennzeichnung der ma. Rechtsordnung, in der die eigenmächtige Rechtsverfolgung grundsätzlich zulässig u. gängige Praxis war („Zeitalter des F.“), fand also insoweit als Synonym für das Recht zur Fehde Verwendung, deren

[...]

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Verweise

Faustrecht verweist auf folgende Stichwörter

„Ewigen Landfrieden“; Fehde; Heiligen Römischen Reich; Notwehr; Selbsthilfe;

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