Faustrecht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Faustrecht
Das seit dem 15. Jh. belegte Wort beschreibt Formen der Eigenmacht, der gewaltsamen Austragung eines Rechtskonflikts außerhalb gerichtsförmiger Verfahren. Als Synonym ist der Ausdruck „KolbenR“ überliefert. Das Wort F. diente vor allem im 18. u. 19. Jh. der Kennzeichnung der ma. Rechtsordnung, in der die eigenmächtige Rechtsverfolgung grundsätzlich zulässig u. gängige Praxis war („Zeitalter des F.“), fand also insoweit als Synonym für das Recht zur Fehde Verwendung, deren
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.faustrecht
Verweise
Faustrecht verweist auf folgende Stichwörter
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 1 Seite, 576KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;