Feigheit (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Feigheit
F. war stets ein Thema des Militärstrafrechts (Brinkkötter; His, 54ff.; Schwenck, 43ff.), wurde im 19. Jh. zu einem eigenen Straftatbestand: 1845 im PreußMStGB (§ 118: F. als Verletzung einer Dienstpflicht in Frieden oder Krieg aus Furcht vor persönlicher Gefahr), 1869 das BayMStGB (Art. 62, 107ff.) oder 1855 das österr. MStGB (§§ 244ff.). Das (R)MStGB 1872 übernahm in §§ 84–86 diesen Straftatbestand, der durch VO 1940 auf besonders schwere, beispielhaft aufgezählte [...]
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