Feudum extra curtem (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Feudum extra curtem
Terminus des späten Reichslehnrechts (Lehnrecht, Lehnswesen), lat. erst im 18. Jh. belegt, dt.: Außenlehen, Butenlehen. Curtis bedeutet hier soviel wie territorium. F. sind also feuda extra territorium, d.h., vom Fürsten u. Lehnsherrn aus gesehen, Lehnsobjekte außerhalb der eigenen Landesherrschaft (Landesherr, Landesherrschaft).
Der Sache nach seit dem hohen MA in Dtld. zu belegen, seit 1345 (in Braunschweig: verlegeneme goude, dat buten unnser herscop u. [...]
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