Findelkind (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Findelkind

Unter der Bez. F. (gelegentlich auch Findling) sind i.e.S. neugeborene oder wenige Tage alte Säuglinge zu verstehen, die von unbekannten Eltern bzw. Dritten ausgesetzt wurden. Ältere Kinder werden dagegen i.d.R. als ausgesetzte oder verlassene Kinder bezeichnet.

Wie bei den Germanen besaßen in Griechenland u. Rom die Väter das Recht, frei darüber zu entscheiden, ob sie ihre Kinder annehmen wollten. Ebenso wie Abtreibung war Kindesaussetzung daher bei Zustimmung des Vaters

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.findelkind

Verweise

Findelkind verweist auf folgende Stichwörter

Abtreibung; Adoption; Allgemeine Landrecht ; Aufklärung; Aussetzen eines Kindes; Bürgerlichen Gesetzbuch ; Constitutio Criminalis Carolina; Europa; Frankreich; Gemeinden ; Germanen; Griechenland; Hamburg ; Kindestötung; Mailand ; Mainz; Orden; Paris; Rheinland ; Rom; Russland; Spanien; Städten; Strafe; Todesstrafe; Trier; Uneheliche; Unehrlichkeit; Vormundschaft ; Waisen; Zuchthaus; Zünften;

Schlagwort

Dem Stichwort Findelkind ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Familienrecht;

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