Flämisches Recht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Flämisches Recht

„Fläm.“ ist das Adjektiv zu Flandern, der ehem. Gft. im Norden der heutigen Staaten Belgien u. Frankreich. In der alten Gft. Flandern gab es anfangs ein einheitliches Lehnrecht, das sehr progressiv war (z.B. sehr frühes FrauenerbR) u. die übrigen Lehnrechte stark beeinflusst hat. Daneben existierten etwa 150 lokale Gewohnheitsrechte (Coutumes), von denen etwa 30 bis in die frühe NZ überdauerten. Von diesen zeichneten sich die GewohnheitsR des niederländischsprachigen Teils der Gft.

[...]

Verweise

Flämisches Recht verweist auf folgende Stichwörter

Belgien; Berlin; Brandenburg u.; Brandenburg; Burger Landrecht; Coutumes; Dörfern ; Eheliches Güterrecht; Elbe; Erbrechts; Erbschulze; Fahrnis u.; Familie, Familienrecht; Fernhandel; Flurnamen; Frankreich; Gesetzgebung; Gewohnheitsrechte; Grundherrschaft; Holstein; Hufe; Lehnrecht; Lehnsschulze; Leibeigenschaft; Leipzig; Lokator; Magdeburg; Meißen; Niederlande; Ortsnamen; Ostsiedlung; Parlament; Personalitätsprinzip; Personennamen; Rechtsstellung der Frau; Schultheiß, Schulze; Stadtrechte; Thüringen; Uneheliche; Wittenberg;

Schlagwort

Dem Stichwort Flämisches Recht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

nationales Recht;

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