Forderung (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Forderung
1. F. (forderunge) bezeichnet jede Art von Anspruch oder Aufforderung, im bes. etwa die Ladung vor Gericht, die Herausforderung zum Zweikampf oder jede Klage schlechthin (z.B. die Totschlagsklage: Totschlag). Der Anspruchsberechtigte/Herausforderer/Kläger ist der forderer, seine Tätigkeit heißt fordern (lat. postulare, accusare, agere).
2. Speziell im Schuldrecht verstand/versteht man unter F. das Recht des Gläubigers (gloubig, [...]
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