Freigericht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Freigericht

F. (freygerichte, fryegerichte, fry gericht, frigricht) ist ein „freies“ Gericht. Das dt. Wort wird erst im späten MA aufgekommen sein (vgl. die Belege im DRW). Der Zusatz „frei“ bezieht sich auf die herausgehobene u. unabhängige Stellung des F. im Verhältnis zu benachbarten (in der Regel landesherrl.) Gerichten u. Gerichtsgewalten (Gerichtsverfassung). Diese Position hatten in der Regel Gerichte über freie Leute (Freie, Centena) in genoss. Strukturen [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.freigericht

Verweise

Freigericht verweist auf folgende Stichwörter

Centena; Elbe ; Feme; Flurname; Freie; Gerichtsstätte; Gerichtsverfassung; Go; Landgerichten; Ortsnamen ; Ostsiedlung; Personennamen; Schweiz; Stein; Waldeck; Wetterau;

Schlagwort

Dem Stichwort Freigericht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Gericht;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 2 Seiten, 578KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Freigericht

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de