Freigericht (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Freigericht
F. (freygerichte, fryegerichte, fry gericht, frigricht) ist ein „freies“ Gericht. Das dt. Wort wird erst im späten MA aufgekommen sein (vgl. die Belege im DRW). Der Zusatz „frei“ bezieht sich auf die herausgehobene u. unabhängige Stellung des F. im Verhältnis zu benachbarten (in der Regel landesherrl.) Gerichten u. Gerichtsgewalten (Gerichtsverfassung). Diese Position hatten in der Regel Gerichte über freie Leute (Freie, Centena) in genoss. Strukturen [...]
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