Freigut (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Freigut

Das F. entzieht sich einer einheitlichen Begriffsbestimmung u. hat mehrere Bedeutungen.

1. Es beschreibt zumeist ein von allen oder ganz bestimmten Abgaben u. dienbaren Leistungen befreites oder sonst privilegiertes Gut. In der Qualität war es inhaltlich u. regional sowie zeitlich für die Dauer des Bestandes nicht einheitlich festgeschrieben. Das urspr. nur Freien zustehende vrigoth, vryengude, fri gut, freygut, lat.: bonum liberum, lässt sich seit [...]


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Verweise

Freigut verweist auf folgende Stichwörter

Allod, Allodifikation; Dörfern; Erbrecht; Freien; Freiteil; Grundherrschaft; Heere; Landesausbau; Landesherr, Landesherrschaft; Lehnrecht; Lehnware; Ostsiedlung; Richter; Rittergut; Schöffen; Vogt, Vogtei; Zinsen;

Schlagwörter

Dem Stichwort Freigut sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Abgaben; Erbrecht; Lehnswesen; Sachenrecht; Seerecht und Strandrecht;

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