Freiherr (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Freiherr
Als feststehende Standesbezeichnung ist der F.entitel erst seit der Mitte des 14. Jh. bezeugt (1359 freyher, Ulmisches UB 2,2, Nr. 549). Ältere Entsprechungen sind die Titulaturen dominus, nobilis, nobilis vir, homo libere conditionis, vir ingenuus, baro, vri, her, frier her o.ä., mit denen die Angehörigen der den Grafen ebenbürtigen, eigenberechtigte Herrschaft ausübenden Adelsschicht (Adel) zwischen Grafen u. unfreien [...]
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