Freijahre (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Freijahre

F., im heutigen Wirtschaftsleben eine Zeit, in der der Vermieter trotz indexiertem Mietzins (Miete) auf eine Miterhöhung oder der Gläubiger auf eine Tilgung eines festverzinslichen Wertpapiers verzichtet, sind hist. vor allem die Jahre, in denen Siedler von den Abgaben u. Lasten für den ihnen neu überlassenen Grund u. Boden befreit wurden. Die ersten Belege für den Einsatz dieses nahe liegenden Lockmittels stammen aus dem hohen MA. Im Bereich der dt. Ostsiedlung sind solche anni [...]


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Verweise

Freijahre verweist auf folgende Stichwörter

Böhmen; Brandenburg; Deutschen Rechtswörterbuchs; Dorfes; Friedrich der Große; Mähren; Mecklenburg; Miete; Ostpreußen; Ostsiedlung; Polen; Pommern; Schlesien; Städten; Stendal ; Steuern; Wertpapiers;

Schlagwörter

Dem Stichwort Freijahre sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Handelsrecht; Stadtrecht; Zivilrecht;

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