Freirechtsbewegung (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Freirechtsbewegung
1. F. findet man bis zurück in die Antike. Es geht dann um einen Gegensatz von festem, begrifflichem Recht zu dynamischem mit wechselnden Zwecken, von „Formalismus“ u. „Finalismus“ (z.B. Kantorowicz, Epochen, 1914; J. Schmidt 1968), weniger ewigkeitsorientiert um heterogene kritische Stimmen für Methoden- u. Justizreform, bes. von Jhering (1860–61), Bülow (1885) u. Ehrlich (1888) bis in die späten 1920er Jahre (Fuchs 1929). Präziser sprechen die Quellen. 1903 erschien
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