Freistuhl (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Freistuhl
F. (1279: vristol; 1285: vriestol; 1289: vristul; 1294 ffryenstol usw. – DRW III, 828; Hagemann, 138) erscheint im Zusammenhang mit der westf. Feme als Begriff mit doppeldeutigem Inhalt. Zum einen bezeichnete man damit ein Femgericht als Gerichtsinstitution; zum andern war die örtlich konkrete Gerichtsstätte gemeint (Erler, 65). Gerichtsherren über die F. waren die sog. Stuhlherren. Zu ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbezirk konnten mehrere F. gehören. Am F. [...]
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