Freiteil (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Freiteil

F. ist jener – von der Lehre so genannte – Teil des Familien-/Hausgutes (Haus), über den der Hausvater frei, d.h. ohne Zustimmung seiner wartberechtigten Erben (Erbenlaub, Erbrecht) zum Heile seiner Seele verfügen konnte. Dieser F. ist wohl nicht, wie die ältere Lehre (bes. H. Brunner) meinte, auf den germ. Totenteil zurückzuführen, sondern auf Vorstellungen der Kirche, die den Gläubigen nahe legte, ihr Vermögen ganz oder zum Teil pro remedio animae einer geistlichen [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.freiteil

Verweise

Freiteil verweist auf folgende Stichwörter

Abschichtung; Anerkennungszins; Begräbnis; Brunner; echter Not; Erbenlaub; Erbrecht; Fahrnis; Fortleben nach dem Tode; Germanen; Kaufgut; Haus; Kloster; Liegenschaftsrecht; Näherrecht; Nießbrauch; Pflichtteilsrecht; Schenkung; Tod; Totenteil; Vertrag zugunsten Dritter; Zehnt;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Freiteil:

Abschichtung; Altenteil; Eigentum; Erbenlaub; Freigut;

Schlagwörter

Dem Stichwort Freiteil sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Erbrecht; Familienrecht; Sachenrecht;

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