Freizügigkeit (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Freizügigkeit
Der Begriff F. ist im jur. Sprachgebrauch mehrdeutig. So spricht Art. 11 Abs. 1 GG von der F. aller Deutschen im ganzen Bundesgebiet oder Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG von der F. des Warenverkehrs. In einem engeren Sinne meint F. den freien Zug, also die Bewegung einer Person von der Stelle, an der sie sich bisher befunden hat, zu einer anderen Stelle ohne rechtl. Beschränkungen. Wegen der unterschiedlichen Wirkungsweise von Beschränkungen der F. werden als Elemente der F. die
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.freizuegigkeit
Verweise
Freizügigkeit verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwörter
Dem Stichwort Freizügigkeit sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte