Friedelehe (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Friedelehe
Die F. galt seit der Schrift des Göttinger Rechtshistorikers Herbert Meyer „F. und Mutterrecht“ (1927) neben der Muntehe (Munt, Muntwalt) u. der Kebsehe, als eine von drei Ehetypen des Germanischen Rechts. Lange Zeit sind die (Rechts-)Historiker Meyer gefolgt (so im Grundsatz auch noch Ogris in der Vorauflage) u. der Begriff der F. fand sogar Eingang in die nl., franz. u. angloamerik. Lit. Vor kurzem hat jedoch die Historikerin Andrea Esmyol – nach Vorarbeiten von Else Ebel u. Karl
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