Friedensgeld (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Friedensgeld

Das F. wird in der rechtshist. Fg. regelmäßig mit dem frühma. Begriff Fredus gleichgesetzt. Vor allem die ältere Fg. (Grimm RA II, 223, 226; aber auch noch in der Vorauflage Kaufmann, Art. Friede) geht davon aus, dass das Unrecht nicht nur im Täter-Opfer-Verhältnis durch Buße zu sühnen war („Sippenfriede“), sondern zusätzlich auch der „Volksfriede“ durch Zahlung eines F.es wiederhergestellt werden musste. Zugrunde liegen dieser Auffassung einerseits die bereits von Tacitus,

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Verweise

Friedensgeld verweist auf folgende Stichwörter

Bannbuße; Buße; Fredus; Friedens; Geldstrafe; Germania; Gewette; Grafen; Herzogs; Kapitularien; König; Langobardischen Recht; Stamm; Tacitus; „Volksfriede“; Volksrechten; Wergelder;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Friedensgeld:

Buße; Erfolgshaftung; Fredus; Geldstrafe; Gerichtsgefälle; Gewette; Kind;

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