Friedensgeld (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Friedensgeld
Das F. wird in der rechtshist. Fg. regelmäßig mit dem frühma. Begriff Fredus gleichgesetzt. Vor allem die ältere Fg. (Grimm RA II, 223, 226; aber auch noch in der Vorauflage Kaufmann, Art. Friede) geht davon aus, dass das Unrecht nicht nur im Täter-Opfer-Verhältnis durch Buße zu sühnen war („Sippenfriede“), sondern zusätzlich auch der „Volksfriede“ durch Zahlung eines F.es wiederhergestellt werden musste. Zugrunde liegen dieser Auffassung einerseits die bereits von Tacitus,
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