Fürsprecher (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Fürsprecher

F. nennt man den Wortführer einer Partei im ma. Gerichtsverfahren. Das Wort taucht als forspecan oder forspræcan erstmals im ags. Recht des 10. Jh.s auf, bedeutete vor dem 12. Jh. aber allg. „Fürbitter“, „Beschützer einer Witwe“ oder „Vorsprecher einer Braut bei der Eheschließung“. Im dt. Sprachraum ist F. seit dem späten 13. Jh. nachweisbar, wobei die Form Fürsprech offenbar noch älter ist u. bis zum ahd. furisprëhho zurückreicht (weitere [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.fuersprecher

Verweise

Fürsprecher verweist auf folgende Stichwörter

Amt; Anwalt; Bayern; Berufsverbote; Ding; Echter Not; Eid; Eide; Erholung und Wandel; Formstrenge; Gelehrter Richter; Gelehrten Rechts; Gericht; Gerichtsverfahren; Glosse zum Sachsenspiegel; Johann von Buch; Konstanz; Laienrichter; Landrechts; Langobardischen Recht; Leumund; Lübeck; Lübischen Recht; Oberhof; Prokurators; Prozessgefahr; Rechtskreis; Richters; Richtsteig; Ritter; Rostock; Sachsenspiegel; Sachwalter; Schöffen; Schweiz; Umstand; Urteilsfindung; Verbotung; Waffen;

Schlagwörter

Dem Stichwort Fürsprecher sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gericht; Gerichtsverfahren; Prozess und Prozessrecht;

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