Gartenrecht (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Gartenrecht

G. kommt in der gemeinrechtlichen u. kameralistischen Literatur des 17. u. 18. Jh.s (Gemeines Recht; Kameralistik) vor. Unter G. wurden auch verstanden eine besondere Art von Bodenleihe (Leihe) u. das Recht des handwerklich-tätigen Gärtners (Nordostdeutschland). Als G. werden hier jedoch die Beziehungen zwischen dem Garteninhaber u. den Dorfgenossen (Dorf) verstanden (Bader). Dabei steht im Mittelpunkt die Wortbedeutung von Garten (ahd. gart, garto; asächs. gand; [...]


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Verweise

Gartenrecht verweist auf folgende Stichwörter

Allmende; Dorf; Erbleihe; Etter; Frevel; Frieden; Gemeinde, Gemeindeverfassung; Gemeines Recht; Herrschaft; Kameralistik; Leihe; Städten; Vieh; Zaun; Zürich;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gartenrecht:

Beunde, Bündte;

Schlagwort

Dem Stichwort Gartenrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Rechtsgebiet;

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