Gebot und Verbot (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Gebot und Verbot

Die Formel kommt sehr häufig im fränk. Siedlungsraum vom Niederrhein bis Ostfranken u. Schwaben vor, oft auch im alem. Raum, selten in (Alt-) Bayern u. (Nieder- u. Ober-) Sachsen. Sie ist seit dem frühen 14. Jh. in lokalen Quellen, insbes. Weistümern, nachweisbar, spätestens im 15. Jh. kennt sie auch die ksl. Kanzlei. Einzeln finden sich die beiden Worte der Formel auch in viel älteren Quellen, da sie schon dem ahd. Wortschatz angehören. J. Grimm bemerkt, der Begriff Gebot [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gebot_und_verbot

Verweise

Gebot und Verbot verweist auf folgende Stichwörter

Bayern; Formel; Grimm; Kanzlei; König; Maße und Gewichte; Rechtsgewohnheiten; Richter; Sachsen; Schöffen; Steuern; Territorialstaat; Urteil; Weistümern; Zwing und Bann;

Schlagwort

Dem Stichwort Gebot und Verbot ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Paarformel;

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