Gebot und Verbot (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Gebot und Verbot
Die Formel kommt sehr häufig im fränk. Siedlungsraum vom Niederrhein bis Ostfranken u. Schwaben vor, oft auch im alem. Raum, selten in (Alt-) Bayern u. (Nieder- u. Ober-) Sachsen. Sie ist seit dem frühen 14. Jh. in lokalen Quellen, insbes. Weistümern, nachweisbar, spätestens im 15. Jh. kennt sie auch die ksl. Kanzlei. Einzeln finden sich die beiden Worte der Formel auch in viel älteren Quellen, da sie schon dem ahd. Wortschatz angehören. J. Grimm bemerkt, der Begriff Gebot [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gebot_und_verbot
Verweise
Gebot und Verbot verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwort
Dem Stichwort Gebot und Verbot ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte