Geburt (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Geburt

Die G. stellt nicht nur die rechtl. bedeutsame Zäsur zwischen Leibesfrucht u. Mensch dar, sondern bildet auch den Anknüpfungspunkt für die familien-, standes- u. staatsangehörigkeitsrechtl. Zuordnung eines Menschen zu einer bestimmten Gemeinschaft.

I. Rechtsfähigkeit

Im Gegensatz zum röm. Recht (Cod. Just. 6.29.3) u. geltenden Recht (§ 1 BGB) war die Rechtsfähigkeit (insbes. Erbfähigkeit) bis weit in die NZ nicht an die Vollendung der G., sondern an die

[...]

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Verweise

Geburt verweist auf folgende Stichwörter

Abtreibung; Adel; Ärgere Hand; Aufnehmens eines Kindes; Aussetzen eines Kindes; Bauer; Bayerische Kodifikationen des Naturrechtszeitalters; Beschreien der Wände; Bürger; Buße; Constitutio Criminalis Carolina; Ebenbürtigkeit; Ehe; Eheliches Güterrecht; Eisenacher Rechtsbuch; Freie; friesischen Recht; Gemeinen Rechts; Germania; Kindes; Kindestötung; Kursächsische Konstitutionen; Lebensfähigkeit; Leibesfrucht; Missheirat; Nahrung; Namengebung; Personalitätsprinzip; Rechtsbüchern; Rechtsfähigkeit; Schwangerschaft; Staatsangehörigkeit; Stände, Ständewesen; Stamm; Tacitus; Tötungsdelikte; Unehelichen; Unfreie; Wasserweihe; Wergeld;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Geburt:

Agnaten und Kognaten; Allmende; Beschreien der Wände; Brauchtum und Recht; Bürgerbuch; Geselle; Glocke; Gürtel, Gürtung; Haus;

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