Gedinge (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Gedinge

Jakob Grimm überschrieb das vierte, von den Verträgen handelnde Buch seiner Deutschen Rechtsaltertümer mit dem Rechtswort G.; gidinc erschien ihm als „ältester Name für pactum, rechtlich genommen“. Auch Paul Puntschart fand in G. „die Hauptbezeichnung der [sächs.] Quellen für Vertrag“. Im neueren rechtsgeschichtlichen Schrifttum freilich begegnet G. meist nurmehr in vereinzelten Anwendungsfällen, in denen das Rechtswort eine engere Bedeutung angenommen [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gedinge

Verweise

Gedinge verweist auf folgende Stichwörter

Bergrecht; Dienstverträge; Ding; Eheliches Güterrecht; England; Frankreich; Gericht; Gerichtsverfahren; Gesetz; Glossen; Grimm; Johannes Andreae; Landrecht; Lehnrecht; Rechtsaltertümer; Stadtrecht; Vertragsfreiheit;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gedinge:

Arbeitsrecht; Dienstvertrag; Familienstammgüter;

Schlagwörter

Dem Stichwort Gedinge sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Arbeitsrecht; Bergrecht; Ehe; Gericht; Gerichtsverfahren;

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