Gefährdungshaftung (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Gefährdungshaftung

1. G. bezeichnet eine Variante verschuldensunabhängiger Haftung im außervertraglichen Bereich: Der Verursacher eines Schadens ist dem Geschädigten unabhängig von einem Fehlverhalten zum Ersatz verpflichtet, weil er die Verantwortung für eine besondere – zumeist spezialgesetzlich vertypte – Gefahrenquelle trägt. Letztere ist gekennzeichnet durch besondere Schadenshöhe, -wahrscheinlichkeit oder -unausweichlichkeit, vielfach spielt auch der Gedanke des Ausgleichs ungleich verteilter

[...]

Verweise

Gefährdungshaftung verweist auf folgende Stichwörter

Bürgerlichen Gesetzbuchs; Eisenbahnen; „Erfolgshaftung“; Europa; Generalklausel; Grotius; Haftung; Höherer Gewalt; Kriminologie; öffentliches Recht; Pandektenwissenschaft; Rümelin; Schadensersatz; Thomasius; Tierhalterhaftung; Verschulden; Zivilrechts;

Schlagwörter

Dem Stichwort Gefährdungshaftung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bürgerliches Recht; Privatrecht; Zivilrecht;

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Artikel Gefährdungshaftung

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