Gefahrtragung (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Gefahrtragung
Geht eine geschuldete Sache zufällig unter, fragt sich 1., ob der Schuldner nun befreit ist (Leistungsgefahr) u. 2., ob der Gläubiger dennoch seine Gegenleistung schuldet (Preisgefahr). Der Begriff wurde von der Rechtswissenschaft entwickelt (lat. periculum) u. kommt in den Quellen nur für die zweite Frage vor. Die Leistungsgefahr war im Deutschen Recht unterschiedlich geregelt, je nach den speziellen Vertragspflichten des Schuldners. Der Wirt haftete z.B. für den Diebstahl bei [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gefahrtragung
Verweise
Gefahrtragung verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwörter
Dem Stichwort Gefahrtragung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte