Gefahrtragung (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Gefahrtragung

Geht eine geschuldete Sache zufällig unter, fragt sich 1., ob der Schuldner nun befreit ist (Leistungsgefahr) u. 2., ob der Gläubiger dennoch seine Gegenleistung schuldet (Preisgefahr). Der Begriff wurde von der Rechtswissenschaft entwickelt (lat. periculum) u. kommt in den Quellen nur für die zweite Frage vor. Die Leistungsgefahr war im Deutschen Recht unterschiedlich geregelt, je nach den speziellen Vertragspflichten des Schuldners. Der Wirt haftete z.B. für den Diebstahl bei [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gefahrtragung

Verweise

Gefahrtragung verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch; Allgemeinen Landrecht; Auflassung; Bürgerlichen Gesetzbuch; Deutschen Recht; Diebstahl; Freisinger Rechtsbuch; Gewere; Grundstücks; Höhere Gewalt; Kauf; Leihe; Pfand, Pfandrecht; Rechtswissenschaft; Schwabenspiegel; Verwahrungsvertrag; Werkvertrag;

Schlagwörter

Dem Stichwort Gefahrtragung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Bürgerliches Recht; Privatrecht; Schuldrecht; Zivilrecht;

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