Geistiges Eigentum (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Geistiges Eigentum

Das G. steht für eine seit dem Ende des 18. Jh.s vorwiegend im Naturrecht u. in der Rechtsphilosophie vertretene Auffassung, nach der vor allem Autor- u. Erfinderrechte wie Eigentumsrechte (Eigentum) geschützt werden sollten. Während die Lehre vom G. seit dem ausgehenden 19. Jh. in Deutschland auf erheblichen Widerstand stieß, hat sich die Auffassung, dass es sich bei geistigen Leistungen um eigentumsähnliche Rechte handelt, dagegen im westeurop. u. ags. Rechtskreis auch

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Verweise

Geistiges Eigentum verweist auf folgende Stichwörter

Absolutismus; Aufklärung; Buchdrucks; Deutschen Bundes; Deutschen Reiches; Druckprivilegien; Eigentum; Fichte; Gemeinwohls; Gewerbe; gewerblichen Rechtsschutz; Grundrechte; Interventionsstaates; Kohler; Locke; Merkantilismus; Naturrecht; Nießbrauch; Norddeutschen Bundes; Pandektenwissenschaft; Patentrecht; Person; Policey; Preußen; Privilegien; Rechtskreis; Sachen; Staatslehre; Urheberrecht; Vormärz; Württemberg; Zollverein; Zunft, Zunftwesen;

Schlagwörter

Dem Stichwort Geistiges Eigentum sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Grundrechte; Rechtsinstitut;

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Artikel Geistiges Eigentum

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