Geistliche Bank (Band I)
Auszug aus dem Inhalt von Geistliche Bank
Im Alten Reich bezeichnet der Begriff Bank allgemein die einzelnen Mitgliedergruppen ständisch gegliederter Versammlungen, die als Kollegien mit jeweils eigenen Rechten organisiert waren.
Der Ausdruck G. wird vor allem im Kontext des frühneuzeitlichen Reichstags verwendet u. benennt hier zunächst die geistlichen Angehörigen des Reichsfürstenrates, der sich als letzte der drei Reichstagskurien seit dem ausgehenden 15. Jh. konstituiert hatte. Neben den Erzbischöfen u.
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