Geistliche Bank (Band I)

Auszug aus dem Inhalt von Geistliche Bank

Im Alten Reich bezeichnet der Begriff Bank allgemein die einzelnen Mitgliedergruppen ständisch gegliederter Versammlungen, die als Kollegien mit jeweils eigenen Rechten organisiert waren.

Der Ausdruck G. wird vor allem im Kontext des frühneuzeitlichen Reichstags verwendet u. benennt hier zunächst die geistlichen Angehörigen des Reichsfürstenrates, der sich als letzte der drei Reichstagskurien seit dem ausgehenden 15. Jh. konstituiert hatte. Neben den Erzbischöfen u.

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Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.geistliche_bank

Verweise

Geistliche Bank verweist auf folgende Stichwörter

Äbten; Bischöfen; Burgund; Deutscher Orden; Fürsten; Johanniter; Kreistage; Kuriatstimme; Landtage; Österreich; Prälatenbank; Reichsmatrikel; Reichstags; Salzburg; Virilstimmen;

Schlagwörter

Dem Stichwort Geistliche Bank sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Heiliges Römisches Reich; Reichstage;

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