Geld auf Schaden nehmen (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Geld auf Schaden nehmen
Leistete ein Schuldner nicht fristgerecht, musste er in älterer Zeit meist eine pauschale Geldbuße (Buße) zahlen. Erst im späten MA wurde es statt dessen üblich, dass der Gläubiger wegen des Schuldnerverzugs (Verzug) seinen konkret zu beziffernden Schaden ersetzt verlangen konnte (Schadensersatz). Hierfür wurde zunächst nur bei Darlehensverträgen (Darlehen), später auch bei allen anderen Verträgen, eine Klausel in den Vertrag aufgenommen, nach der es dem Gläubiger bei Eintritt
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.geld_auf_schaden_nehmen
Verweise
Geld auf Schaden nehmen verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwort
Dem Stichwort Geld auf Schaden nehmen ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte