Gelehrte Räte (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Gelehrte Räte
Der Ordnungsbegriff G. umschreibt einen Personenkreis, der aufgrund spezifischer Kenntnisse weltliche u. geistliche Herrscher unterwiesen hat; seit dem 12. Jh. waren es vorrangig Ratgeber mit akademischer Bildung. In den Quellen erscheint der Begriff gelert rät wohl zuerst in Bayern-Landshut (1451). Theologisch, sprachlich u. auch rechtskundlich gebildete Berater hat es indes seit dem FrühMA gegeben. Gelehrsamkeit war eine Voraussetzung, um höhere Weihen zu empfangen u. somit [...]
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