Geleit (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Geleit
G. (lat. conductus, mhd. geleite) bedeutete in seinem ursprünglichen Sinne die Begleitung von Reisenden und deren rechtlichen sowie tatsächlichen, zumeist bewaffneten Schutz. Das G. kann sich auf Personen wie auf Sachen beziehen. Letzterem liegt das Versprechen der Vermögenssicherung zu Grunde.
Neben dem G. als Begleitung zum Schutz gegen Beraubung oder Behinderung (SchutzG.) umfasst das G.srecht als weitere Formen das EhrenG. sowie das BeförderungsG. Aus dem
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