Gelöbnis (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Gelöbnis
G. (Gelübde, Gelob, Gelobe, Geloben, Gelobs, Gelobung, Gelobzucht, Gelof, Gelofnes, Geloffenis, Gelovede, Geloven, Gelovte, Gelubtnus, Gelübdung, Gelübdnis, Glüpt usw., auch ohne Vorsilbe „Ge“) ist vor allem ein verpflichtendes Versprechen auf mehr oder minder feierliche Weise. Der Gelobende bringt sein Einverständnis zum Ausdruck. Allgemeinere Bedeutung von [...]
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Verweise
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