Gemeindezeugen, Gemeindezeugnis (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Gemeindezeugen, Gemeindezeugnis

Die Begriffe sind Wortschöpfungen des 19. Jh.s und gehen auf H. Brunner (Zeugen- u. Inquisitionsbeweis 351) zurück. Gemeint sind Zeugen, die in ihrer Eigenschaft als Nachbarn oder Genossen über ihnen bekannte sachen- und personenrechtliche Verhältnisse in ihrer Gemeinde oder Mark aussagen. Rogge (99) hatte sie daher als „Nachbarzeugen“ bezeichnet. Nachbarn wurden allerdings auch als Eideshelfer zur Unterstützung eines Reinigungseids hinzugezogen. Noch bis ins MA werden Nachbarn

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Verweise

Gemeindezeugen, Gemeindezeugnis verweist auf folgende Stichwörter

Beweis; Beyerle; Brunner; Eideshelfer; Eigentums; Gemeinde; Gerichtsverfahrens; Geschäftszeugen; Jütisches Recht; Ladung; Langobardischen Recht; Leges barbarorum; Lex Baiuvariorum; Lex Salica; Lex Saxonum; Mark; Markgenossenschaft; Mordes; Mühlhäuser Reichsrechtsbuch; Nachbarn; Reinigungseids; Richter; Sachsenspiegel; Sohm; Urkunden; Volksrechte; Zeugen;

Schlagwort

Dem Stichwort Gemeindezeugen, Gemeindezeugnis ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Beweis;

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