Gemeindezeugen, Gemeindezeugnis (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Gemeindezeugen, Gemeindezeugnis
Die Begriffe sind Wortschöpfungen des 19. Jh.s und gehen auf H. Brunner (Zeugen- u. Inquisitionsbeweis 351) zurück. Gemeint sind Zeugen, die in ihrer Eigenschaft als Nachbarn oder Genossen über ihnen bekannte sachen- und personenrechtliche Verhältnisse in ihrer Gemeinde oder Mark aussagen. Rogge (99) hatte sie daher als „Nachbarzeugen“ bezeichnet. Nachbarn wurden allerdings auch als Eideshelfer zur Unterstützung eines Reinigungseids hinzugezogen. Noch bis ins MA werden Nachbarn
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