Gemeines Sachsenrecht (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Gemeines Sachsenrecht
Als G. wird der große, relativ einheitl. Normenkomplex des sächs. Rechtsgebietes bezeichnet, der sich im SpätMA auf der Grundlage des Sachsenspiegels und des Magdeburger Stadtrechts (Magdeburger Recht) herausgebildet hatte und im Zusammenhang mit der Rezeption der fremden Rechte (Rezeption fremder Rechte) als solcher in Korrelation zum Gemeinen Recht („zur besonderen Provinz des G.s“ – Ebel 1990, 1250; „das regionale Gegenstück zum … gemeinen Recht“ – Buchda,
[...]Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gemeines_sachsenrecht
Verweise
Gemeines Sachsenrecht verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwörter
Dem Stichwort Gemeines Sachsenrecht sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte