Gemeingebrauch (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Gemeingebrauch

G. ist wohl ein Neologismus des 19. Jh.s. Das Wort findet sich nicht in den Wörterbüchern von Adelung (1793) und Grimm (Bd. 5, 1897), dafür aber im jur. Schrifttum seit den dreißiger Jahren, etwa bei Maurenbrecher. In der zweiten Hälfte des 19. Jh.s wird das Wort bei Dernburg, Regelsberger, Bekker, O. Mayer, Oertmann oder Gierke ganz selbstverständlich verwendet, nicht aber etwa bei Loening. Eine generalisierende Wortbildung als Element eines Allgemeinen Teils des Verwaltungsrechts

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gemeingebrauch

Verweise

Gemeingebrauch verweist auf folgende Stichwörter

Allmende; Dernburg; Eigentums; Fiskus; Gesetz; Gewohnheitsrecht; Gierke; Grundgesetz; Kodifikationen; Markgenossenschaft; Mayer; Oertmann; Privilegien; Satzung; „Sondernutzung“; Staatsbürger; Stadtrecht; Straßen; Verwaltungsakt; Wasserrecht; Weg, Wegerecht; Windscheid;

Schlagwort

Dem Stichwort Gemeingebrauch ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Verwaltung und Verwaltungsrecht;

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