Generalklausel (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Generalklausel

G.n sind allgemein gefasste, mit unbestimmten, in der Regel wertausfüllungsbedürftigen Begriffen („Treu und Glauben“ in §§ 157, 242 BGB, „Gute Sitten“ in §§ 138, 826 BGB, § 1 UWG a.F., „unlauter“ in § 3 UWG) arbeitende Rechtsvorschriften. Sie dienen als Auffangregelungen für unvorhersehbare Einzelfälle, unter Umständen auch zur Korrektur von Spezialgesetzen, und ermöglichen es dem Rechtsanwender, das Recht ohne gesetzgeberischen Eingriff den sich wandelnden

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.generalklausel

Verweise

Generalklausel verweist auf folgende Stichwörter

Arglist; Aufwertungsrechtsprechung; Billigkeit; Bürgerlichen Gesetzbuches; Bundesrepublik Deutschland; Demokratie; Deutschen Demokratischen Republik; Guten Sitten; „Gute Sitten“; Hedemanns; Nationalsozialismus; Nationalsozialistisches Recht; Naturrecht; Öffentlichen Recht; Privatrechts; Recht; Rechtsquellen; Steuern, Steuerrecht; Strafe, Strafrecht; Treu und Glauben; „Treu und Glauben“;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Generalklausel:

Berufsverbot; Bürger; Bürgerliches Gesetzbuch; Gefährdungshaftung; Gute Sitten; Haftbefehl;

Schlagwort

Dem Stichwort Generalklausel ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Rechtsinstitut;

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