Genossenschaft, Genossenschaftsrecht (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Genossenschaft, Genossenschaftsrecht
In seiner urspr. Bedeutung ist unter Genossenschaft (G.) die Gemeinschaft der Genossen – an. naut, ahd. noz = Nutzvieh – zu verstehen. Über diese Herkunft aus dem bäuerlichen Lebensraum hinaus versinnbildlicht der Begriff G. ein insbesondere seit dem SpätMA wirkendes allgemeines Prinzip eines Personenverbandes, dessen Mitglieder gleichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, polit., kulturellen, rechtl. und rel. Interessen verpflichtet waren. Im [...]
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