Gerechter Preis (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Gerechter Preis

Die Vorstellung eines G., eines iustum pretium, taucht im röm. Recht erstmals am Ende des 3. Jh.s auf. In zwei von den Kaisern Diokletian und Maximinian stammenden (teils für interpoliert gehaltenen und Justinian zugeschriebenen) Reskripten wird Grundstücksverkäufern wegen Unterschreitung des Kaufpreises um mehr als die Hälfte des iustum pretium das Recht zur Nachforderung oder Rückabwicklung des Vertrages eingeräumt (C. 4.44.2 u. 8). Die den Reskripten zugrundeliegende [...]


Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gerechter_preis

Verweise

Gerechter Preis verweist auf folgende Stichwörter

Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch; Allgemeine Landrecht; Arglist; Aufklärung; Badische Landrecht; Betrug; Billigkeit; Bürgerliche Gesetzbuch; Code Civil; Europa; Grotius; Ius Commune; Justinian; Kodifikationen; Laesio enormis; Naturrecht; Pandektenwissenschaft; Privatautonomie; Pufendorf; Savigny; Scholastik; Thibaut; Thomas von Aquin; Thomasius; Vertrag; Vertragsfreiheit; Wolff;

Schlagwörter

Dem Stichwort Gerechter Preis sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Handelsrecht; Kirche und Kirchenrecht; Römisches Recht;

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