Gerichtszeugnis (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Gerichtszeugnis
Das G. ist ein dem geltenden Prozessrecht nicht mehr bekanntes Beweismittel (Beweis). Urspr. ging es um Aussagen von Richtern, Urteilern oder Schöffen über alle Vorgänge, die sich unmittelbar vor ihnen in einer Gerichtssitzung abgespielt haben. Außerdem wurde darunter der Beweis durch Gerichtsboten oder Büttel verstanden, die außergerichtliche Begebenheiten bezeugen können. Als G. wurde ferner die Beweisführung mit einer Gerichtsurkunde bezeichnet, obwohl es sich tatsächlich um
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