Geselle (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Geselle

I. Soziale, ökonomische und rechtlich-politische Stellung

Im MA war die Fremdbezeichnung für HandwerksG., vor allem von Zunftseite (Zunft, Zunftwesen), Knecht; als Selbstbezeichnung wurde immer häufiger „G.“ verwandt und setzte sich im 17./18. Jh. im allgemeinen Sprachgebrauch durch. Die G.nzeit begann mit dem Freisprechen des Lehrlings und der rituellen Aufnahme in den Kreis der G.n (Rechtsritual) und endete mit dem Erwerb des vollen Zunftrechts und der Niederlassung als Meister.

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.geselle

Verweise

Geselle verweist auf folgende Stichwörter

Basel; Bürger; Ehre; Familie; Farbensymbolik; Gebühr; Geburt; Geld; Handwerk; Knecht; Köln; Lehrlings; Meister; Nürnberg; Prostitution; Rechtsritual; Straßburg; Streik; Zürich; Zunft, Zunftwesen;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Geselle:

Gewerbe, Gewerbefreiheit; Handwerk; Heer; Herberge;

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