Gesetz (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Gesetz
Der G.esbegriff unterlag in Abhängigkeit vom jeweiligen Rechtsquellenverständnis im Laufe der Geschichte vielfältigen Wandlungen. Das Corpus Iuris Civilis enthält verschiedene Definitionen von „lex“, die auch in der NZ häufig zitiert werden (insb. D. 1.3.1–2). Es gab aber keine jur. „Definitionshoheit“, insofern dem G.esbegriff u.a. auch in der Theol. und Phil. Bedeutung zukam. Zwei Begriffsmerkmale werden im MA und in der frühen NZ häufig betont: Aus formaler Sicht handelt
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