Gesetzessprecher (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Gesetzessprecher
Rechtsprecher, Rechtsmann, Rechtssagemann, altisl. lögsögumaðr, altschwed. laghmaðer, lat. legifer.
I. WesenIn der Gerichtsverfassung altnordischer Länder gab es G. Sie sind auf Island und in Schweden (mit Ausnahme Schonens und Gotlands) wohl bereits in der Zeit des Übergangs vom Heidentum zum Christentum bezeugt, auf den Färöer-Inseln und in Grönland vielleicht dem isl. Vorbild nachgebildet. Für Norwegen sind sie zweifelhaft. In Dänemark fehlen sie.
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