Gesetzesvorbehalt (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Gesetzesvorbehalt

G. ist ein Rechtsprinzip des Verfassungsstaats (Verfassung) und besagt, dass für hoheitliches Handeln besonders der Exekutive eine (parlaments-)gesetzliche Ermächtigung vorliegen muss, soweit Rechte der Bürger berührt werden. Zusammen mit dem Vorrang des Gesetzes konstituiert der G. heute die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Bindung der Verwaltung an eine qualifizierte Normquelle ist eine Errungenschaft der Verfassungskämpfe des 19. Jh.s, bei denen sich das Bürgertum gegen die

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Verweise

Gesetzesvorbehalt verweist auf folgende Stichwörter

Bürger; Demokratie; Gesetzes; Grundgesetzes; Grundrechte; Paul Laband; Mayer; Parlamente; Policeywissenschaft; Rechtsstaat; Steuern, Steuerrecht; Verfassung; Verwaltung; Verwaltungsakte;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gesetzesvorbehalt:

Grundrechte;

Schlagwörter

Dem Stichwort Gesetzesvorbehalt sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Gesetz; Staatsrecht; Verfassung und Verfassungsrecht;

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