Gesetzesvorbehalt (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Gesetzesvorbehalt
G. ist ein Rechtsprinzip des Verfassungsstaats (Verfassung) und besagt, dass für hoheitliches Handeln besonders der Exekutive eine (parlaments-)gesetzliche Ermächtigung vorliegen muss, soweit Rechte der Bürger berührt werden. Zusammen mit dem Vorrang des Gesetzes konstituiert der G. heute die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Bindung der Verwaltung an eine qualifizierte Normquelle ist eine Errungenschaft der Verfassungskämpfe des 19. Jh.s, bei denen sich das Bürgertum gegen die
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