Gewerkschaft, bergrechtlich (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Gewerkschaft, bergrechtlich

Die G. ist eine bergbauspezifische Unternehmensform, deren Wurzeln bis ins frühe MA zurückreichen.

Sie wurde für die Fälle gebildet, dass mehrere Personen gemeinsam Bergbau betreiben. Frühe rechtliche Grundlage war das Iglauer Bergrecht von 1249 (heute Jihlava, Tschechische Republik), dessen Bestimmungen auch vom ma. Freiberger Bergrecht sowie von allen frühneuzeitlichen Bergordnungen sinngemäß übernommen wurden, insbesondere von der 2. Sankt Annaberger Bergordnung vom 5.

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Verweise

Gewerkschaft, bergrechtlich verweist auf folgende Stichwörter

Abandon; Allgemeinen Landrecht; Baden; Bayern; Bergrecht; Bergregal; Bonn; Breslau; Dingliche Rechte; Dortmund; Eigentum; Firma; Freiberger Bergrecht; Gericht; gesamten Hand; Gewerbefreiheit; Grundbuch; Grundpfandrechte; Grundstücks; Halle; Handelsrecht; juristische Person; Karlsruhe; Kuxe; Landesherren; München; Preußen; Rechtsfähigkeit; Sachsen; Satzung; Unternehmen; Vermögen; Wertpapier; Württemberg;

Schlagwörter

Dem Stichwort Gewerkschaft, bergrechtlich sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Arbeitsrecht; Bergrecht;

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