Gewonnenes Gut (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Gewonnenes Gut

1. G. bezeichnet im MA allg. durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, bes. durch Kauf, erworbenes Vermögen, vor allem Liegenschaften (Liegenschaftsrecht). Im Gegensatz zu durch Erbfolge erworbenem Vermögen (Erbrecht) unterlag es keinen Verfügungsbeschränkungen (Erbenlaub). Diese Rechtsfolge konnte auch durch Rechtsgeschäft mit den Erben bewirkt werden, bes. im Ehelichen Güterrecht, um Erbgut als Errungenschaft dem ehel. Gemeinschaftsvermögen zuzuordnen. Bereits im SpätMA verliert die

[...]

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.gewonnenes_gut

Verweise

Gewonnenes Gut verweist auf folgende Stichwörter

Ehelichen Güterrecht; Erbenlaub; Erbfolgeordnung; Erbrecht; Kauf; Kaufmann, Kaufleute; Liegenschaftsrecht; Rechtsgeschäft; Spiel; Vermögen; Zins;

Schlagwort

Dem Stichwort Gewonnenes Gut ist folgendes Schlagwort zugewiesen:

Sachenrecht;

Dieses Dokument kaufen:

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
(PDF | 1 Seite, 396KB)
*) Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%;



Artikel Gewonnenes Gut

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de