Gottesgnadentum (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Gottesgnadentum

Der Begriff bezeichnet eine transzendentale Begründung von Herrschaft, die aus göttlicher Berufung und Beauftragung Legitimation bezieht. Verbunden mit ihr war neben der Legitimation eine Steigerung der Rechte, aber zumeist auch der Pflichten des Herrschaftsträgers, der sein Amt „von Gottes Gnaden“ innehatte. Die Berufung auf das G. war insbesondere in der Königs- und Kaiserherrschaft des MAs ausgeprägt, hatte ihre Vorläufer aber in der antiken Herrschervergottung, der

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Verweise

Gottesgnadentum verweist auf folgende Stichwörter

Äbte; Amt; Bischöfe; England; Fränkisches Reich; Frankreich; Fürstenspiegeln; Gesellschaftsvertrag; Gnade; Grafen; Heinrich IV.; Herrschaft; Herzögen; Investitur; Investiturstreit; Kaiser, Kaisertum; Kapitularien; Kirchenbuße; König; Königsheil; Legitimation; Lehnrecht, Lehnswesen; Papst, Papsttum; Privilegien; Reichsinsignien, Reichskleinodien; Reichskirchensystem, ottonisch-salisches; Salbung; Schenkungen; Stiftungen; Temporalien; Vasallen; Wormser Konkordats; Zweischwerterlehre;

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gottesgnadentum:

Absolutismus; Amt; Graf, Grafschaft; Gutes altes Recht; Heilige Allianz; Hof; Kern, Fritz (1884–1950);

Schlagwörter

Dem Stichwort Gottesgnadentum sind folgende Schlagwörter zugewiesen:

Herrschaft; König; Reich;

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