Gründerleihe (Band II)

Auszug aus dem Inhalt von Gründerleihe

Das Wort G. ist eine Erfindung der Wissenschaftssprache Anfang des 20. Jh.s. In seiner grundlegenden Untersuchung Zur Geschichte des Eigentums in den deutschen Städten hatte schon Arnold 1861 hingewiesen auf das „von den Grundherren einer Stadt ausgetane Recht, wenn der ganze Grund und Boden einem Herrn gehörte, also jede Hofstatt schon deshalb zinspflichtig war“ (142). Diese Beobachtung griff 1897 Rietschel auf (Markt und Stadt, 131ff.) und qualifizierte sie 1901 als eine [...]


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Verweise

Gründerleihe verweist auf folgende Stichwörter

Dörfern; Eigentum; Elbe; Erbleihe; Freiburger Stadtrecht; Frölich; Gemeinde; Grundrente; Grundstück; Haus; Hufen; Märkten; Öffentliches Recht; Privatrecht; Recognitio; Reich; Städten; Stadtrichters; Urkunde; Zins;

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