Guter Glaube (Band II)
Auszug aus dem Inhalt von Guter Glaube
Glaube als Rechtsbegriff hat stets mit „Vertrauen“ und „Treue“ zu tun und entspricht lat. fides. Glaube bezeichnet über alle Epochen der Rechtsgeschichte hinweg eine Vorstellung von oder gesinnungsähnliche Einstellung zu einem bestimmten Sachverhalt. Glaubwürdigkeit, -haftigkeit, Kredit, Bürgschaft, Ehrenwort und Treuhand werden im MA mit dem Begriff verbunden. Differenziert ist zu beurteilen, ob die redliche Gesinnung, die der G. meint, wie die antike fides [...]
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.HRGdigital.de/HRG.guter_glaube
Verweise
Guter Glaube verweist auf folgende Stichwörter
Schlagwort
Dem Stichwort Guter Glaube ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Dieses Dokument kaufen:
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte